Zoll am Ballermann Mallorca
Da Spanien und damit auch Mallorca zur Europäischen Gemeinschaft gehört, gibt es für Reisende also keine Zollbegrenzungen und nur in Ausnahmefällen Zollkontrollen.
In der gesamten EU können Waren für private Zwecke weitgehend zollfrei ein- und ausgeführt werden. Waren, die keinem Ein- oder Durchfuhrverbot unterliegen können also ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden.
Einzig und allein die Höchstmengen sollten beachtet werden. Wenn man diese überschreitet, zählt die Einfuhr als gewerbliche Nutzung. Im Folgenden sind die Richtmengen für EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz (die nicht zur EU gehört und somit nach wie vor bestimmte Grenzwerte und Zollbestimmungen gelten) aufgelistet:
Zoll und Zollbestimmungen auf Mallorca
Ware | EU-Staaten | Schweiz |
Zigaretten | 800 Stück | 200 Stück |
Zigarillos | 400 Stück | keine Angabe |
Zigarren | 200 Stück | 50 Stück |
Tabak | 1 kg | 250 g |
Spirituosen | 10 l | 1 l * |
Wein | 90 l | 2 l |
Kaffee | keine Grenze | 250 g |
* Als Spirituosen gelten Getränke mit mehr als 15% Alkoholgehalt. Souvenirs dürfen bis zu einem Wert von 100sfr zollfrei eingeführt werden.