Tolo Cursach verzichtet auf Haft-Beschwerde

Tolo Cursach verzichtet auf Haft-Beschwerde

Heute meldete der Diario de Mallorca, dass die Anwälte von Tolo Cursach keine Beschwerde gegen den aktuellen Haftbefehl einlegen werden. Wie weiter gemeldet wird, wurde die dafür vorgesehene Frist nicht genutzt.

Tolo Cursach bleibt somit weiter in U-Haft, ebenso die Nummer zwei der Grupo Cursach Tolo Sbert.

Da Cursach bisher die Aussage verweigert und der Justiz keine große Hilfe ist, wird wohl die maximale Zeit für U-Haft in Spanien ausgenutzt. Diese U-Haft kann laut unseren Infos bis zu 24 Monate dauern und auch mit einer Umlegung des Gefangenen auf das spanische Festland einhergehen. Nach diesen 24 Monaten könnte ein Richter weitere zwei Jahre Haft anordnen. Dies wurde bereits bei Frank Hanebuth und den Hells Angels versucht, scheiterte aber am Einspruch der Anwälte von Hanebuth.

Wie der Diario de Mallorca berichtet, bereiten die Cursach Anwälte bereits eine Verteidigungsstrategie für das höchste spanische Gericht in Madrid vor. Der Fall Cursach wird dann, wie auch die Hells Angels Sache, vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid verhandelt werden. Auf Mallorca werden lediglich die Ermittlungen laufen, Zeugen vernommen und U-Haft angeordnet.

Die Anwälte von Cursach raten ihrem Mandanten weiter zu schweigen.

Richter Penalva redet derweil von einer langen Liste die es im Fall Cursach noch abzuarbeiten gäbe. Es sollen noch weitere Zeugen vernommen werden, was ebenfalls zu weiteren Verhaftungen führen kann.

Momentan, so berichtet der Diario de Mallorca, gäbe es keinerlei Gründe Tolo Cursach in Freiheit zu entlassen. Es seien zu viele schwere Straftaten die dem Unternehmer und seinem Socio vorgeworfen werden, eine frühzeitige Entlassung aus der U-Haft ist somit ausgeschlossen.

Zu den mind. 16(!!) angelasteten Verbrechen des Besitzers der Grupo Cursach und dem Megapark zählen u.a. Bildung einer kriminellen Organisation, Erpressung, Nötigung, Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Dokumentenfälschung und möglicherweise auch Mord.