Offener Brief
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
aus den mir vorliegenden Informationen, den Vorkommnissen der Vergangenheit und ihrer aktuellen Vorgehensweise könnte man einen Eindruck Ihres Unternehmens „Ballermann“ und der damit verbundenen und von Ihnen gesteuerten Lizenzvergabe bekommen, welches eher an „etwas Mafia ähnliches“ erinnert, aber weniger an eine Partymarke.
Seit nun mehr als zweieinhalb Jahren, führen Sie, Ihre Anwälte und Partner eine Einschüchterungs- und Diffamierungskampagne gegen mich. In dieser Zeit, ist es weder Ihnen noch Ihren Anwälten gelungen einen Staatsanwalt oder Richter zu finden, der Ihrem Rechtsempfinden entspricht und auf dieser Basis auch einen Prozess gegen mich eröffnet.
Nicht Sie, Herr Engelhardt, sind der Richter und auch keiner Ihrer Anwälte, Partner, Freunde oder Stammtischbrüder. Ob sie mich nun Hobbyjurist nennen, oder wie auch immer sie mich betiteln, ist ihre Sache. Ich stelle mich jedem Prozess und werde dafür auch jederzeit gerne nach Deutschland reisen, um endlich einen Richter Recht sprechen zu lassen. Doch soweit ist es noch nicht und auch ihre Vorverurteilungen können daran nichts ändern.
Ich bin, trotz gegenteiliger Behauptungen, unbedingt der Meinung, dass sie berichtigt Rechteinhaber und Besitzer, eben dieser Partymarke „Ballermann“ sind. Bis heute und auch in Zukunft, respektierte und respektiere ich in vollem Umfang ihre Markenrechte in dem vom Deutschen Patentamt eingetragenen Rahmen.
Auf Grund eben dieses Rahmens (Nizza Klassen), spreche ich Ihnen jedoch jeden rechtlichen Anspruch auf den Ballermann an der Playa de Palma ab. Allein um diese Ferienregion, den Ballermann, geht es bei malleBZ.
Durch Veranstaltungen wie „Ballermann am Balkan“, am Goldstrand in Bulgarien, verliert meiner Meinung nach, die Partymarke Ballermann jeglichen berechtigten regionalen Anspruch, die geschützte Partymarke Ballermann auch im Zusammenhang mit der Playa de Palma auf Mallorca, dem im deutschen Sprachraum bekannten „Ballermann“, geschützt zu sehen. Ebenso verliert die Partymarke „Ballermann“ ,nach meiner Meinung, den regionalen und ortsbezogenen Aspekt, durch Veranstaltungen in z.B. Oberhausen, Emden oder im Harz nur weil deren örtlicher Feuerwehrverein bereit war eine Lizenzgebühr an die „Partymarke Ballermann“ und in dem Fall Sie zu entrichten.
Auf denen von Ihnen veranstalteten „Ballermann Partys“, treten „Künstler und Sänger“ auf, die hier auf Mallorca am echten Ballermann und in den großen Discos teilweise unbekannt sind und auch noch nie ein offizielles Engagement hatten, in einigen Fällen aus gutem Grund. Dieses Vorgehen lässt darauf schließen, dass auch hier kein regionaler oder örtlicher Bezug zum Ballermann besteht, sondern einzig ihr Profit im Vordergrund steht.
Diese Sänger finden sich auf vielen Tonträgern der Partymarke Ballermann wieder, an deren Lizenz auch wieder sie verdienen, was noch deutlicher zeigt, das alleine ihre Profitgier bedient werden soll und weniger der Ortsbezug eine Rolle spielt.
In Ihren Mails beziehen sie sich auf einen „abgewehrten Löschantrag“ aus dem Jahr 2003, und verschweigen die aktuelle Eintragung der Partymarke „Ballermann“, die 2008 stattfand. Diese „Drohung“ sprechen sie bewusst und gezielt aus, um Unwissende mit Anwälten, Paragraphen und langen Briefen einzuschüchtern. Ich kann zwischen dem abgewehrten Löschantrag und der aktuellen Eintragung, jedoch keine Zusammenhänge feststellen.
Aus den massenhaften Eintragungen, Löschungen, Änderungen und wechselnden Besitzern rund um die Markeneintragungen zum Thema „Ballermann“, könnte man jedoch den Eindruck erhalten das hier das Patentamt bewusst mit Anträgen und Markenanmeldung bombardiert wurde, bis man mit einem Antrag Glück hatte.
Nach Einsendung meines Löschantrags und der Beantwortung durch das Patentamt, werde ich schlauer sein und für mich herausgefunden haben, wie gut oder schlecht ich mich als Hobbyjurist geschlagen habe.
Sonnigen Gruß vom Ballermann
Oliver Lipp