Mehr Schutz für Urlauber und Reisende
Seitdem sind Reiseveranstalter verpflichtet, sich gegen Insolvenz zu versichern und dem Verbraucher einen Reisesicherungsschein auszuhändigen. Die Pflichtversicherung deckt nicht nur die Kosten für die ausgefallene Reiseleistung, sondern auch für eine außerplanmäßige Rückreise, wenn der Veranstalter während einer Reise pleite geht. Die Pflichtversicherung gilt allerdings nur für sogenannte Paketreisen, bei denen mindestens zwei Einzelleistungen wie Flug und Hotel zusammengefasst sind.