Klagen gegen MegaPark und RIU Palace
Trotz mehrfachen Aufforderungen des Rechteinhabers, mit dem Hinweis sein Urheberrecht bitte zu respektieren, nutzten die Firmen MegaPark und RIU Palace das geschützte Material weiter. In einem Fall wurde von Seiten des RIU Palace sogar eine ca. 3 Meter hohe Leuchtreklame erstellt, ohne die Urheberrechte an den "ACHT" darauf verwendeten Fotos zu besitzen. Der Rechteinhaber spricht von einem Gesamtschaden in fünfstelliger Höhe, der jetzt per Gericht eingeklagt wird. Noch im Jahr 2012 ist mit einem ersten Termin im "Palacio de Justicia" in Palma de Mallorca zu rechnen.
Desweiteren sind bereits Mahnverfahren wegen ähnlicher Copyrightverletzungen gegen "König von Mallorca - Das Jürgen Drews Kultbistro", Mallorca Zeitung, Tex Mex c.b. und Fun Team S.L. eröffnet. Auch hier wurde der Urheberschutz mit Füssen getreten, im Falle der Mallorca Zeitung sogar schon zum wiederholten Male. Der Betreiber des "Jürgen Drews Kultbistros" nutze das geschütze Material sogar für eigene Pressmitteilungen und schadete damit auch unbeteiligten Firmen, die dieses Material in gutem Glauben nutzten. Für den Rechteinhaber unverständlich, da der Namensgeber Jürgen Drews und auch der Betreiber des Bistros mit dem Urheberrecht bestens vertraut sein sollten.
In Deutschland müssen demnächst der Inhaber von Ballermann-Partyreisen, Rüdiger Konz, und der Webmaster des MegaPark, Marcus Kröger, ebenfalls wegen mehrfachen Verstößen gegen das Urheberrecht vor Gericht erscheinen. Im Falle von Ballermann-Partyreisen war es recht schwer einen Mahnbescheid zuzustellen, da Herr Konz eine falsche Adresse auf der Website angibt. Erst beim dritten Versuch und intensiver Recherche konnte der Mahnbescheid an die echte Adresse des Herrn Konz zugestellt werden.
Der Rechteinhaber fühlt sich in einem schlechten Film, da die Masse und die Dreistigkeit der Urheberrechtsverletzungen ein verträgliches Maß an Realität längst überschritten haben. Aussagen wie "Sind doch nur Fotos", "Hab ich vom Gerry aus dem Megapark bekommen" oder "Blas dich nicht so auf, habe ich bei Google gefunden" sind da noch die amüsanteren Varianten. Wie gut die "Top Manager" am Ballermann sich mit dem Copyright von Fotomaterial und geistigem Eigentum tatsächlich auskennen, werden diese in Kürze vor Gericht feststellen müssen.
Im Winter wirds also recht spannend auf malleBZ, denn wir haben diese packenden Krimis exklusiv!