Jetzt kommt der Gerichtsvollzieher zu den Ballermanns

Wie bereits berichtet wurde malleBZ in einem sehr entscheidenden Fall von Massen-Urheberrechtsverletzung zu 100% Recht gegeben. Die Urheberschaft von Oliver Lipp, Inhaber von malleBZ, an besagtem Bild wurde von Amtsgericht München in diesem Urteil bestätigt. (Aus verfahrenstechnischen Gründen, kann ich dieses Urteil heute nicht öffentlich machen. Bitte um Verständnis. AKZ: 142 C 29935/13 AG München)

Die Beklagten, die Schätz Group Ballermann Shirts, mussten mit Frist zum 1. Juli 2014 € 465,70 Strafe an malleBZ zahlen.

Nun denken die Lizenzheinis von Ballermann Shirts, sie müssten diese gerichtliche Zahlungsfrist, aus welchen Gründen auch immer, nicht einhalten. Offenbar gelten Gesetze im Hause Ballermann immer nur für andere, aber nicht für sich selbst!

 

Mehrere Mails an den Geschäftsführer Andy Schätz mit der Bitte diese Frist zu respektieren, wurden mit abfälligen und inhaltlosen Bemerkungen beantwortet. Auch der Hinweis, dass nun der Gerichtsvollzieher ins Hause Schätz kommen müsse, wurde mit „Ich sag es morgen meinem Anwalt“ beantwortet.

 

Dieser Anwalt hielt es sicher auch für einen Bluff und spielte auf Zeit, denn klein beigeben wolle man grade im Fall malleBZ auf gar keinen Fall!

 

Resultat dieser extrem dummen Aktion eines arroganten Anwalts und eines unwissenden Lizenzheinis ist nun folgendes:

 

1. Die Schätz Group bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher, die Vollstreckung wurde letzte Woche beantragt. malleBZ bekommt die € 465,70, jedoch auf Umwegen.
2. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher trägt die Schätz Group.
3. Der Inhaber der Schätz Group bekommt nun, auf Grund seines Halbwissens und der schlechten Beratung seines Anwaltes, einen negativen Eintrag in die SCHUFA.

 

 

Das alles wegen € 465,70, komplett schwachsinnigem Stolz und einem RTL2-Anwalt der sich auf Kosten von kleinen Mandanten profilieren will. Bei der lächerlichen Summe von € 465,70 hätte es mehr Sinn gemacht, die Fresse zu halten und zu zahlen! Denn einen SCHUFA Eintrag wegen nicht Bezahlung einer gerichtlich angeordneten Strafe, steht keiner Firma gut zu Gesicht! Schon gar nicht wegen läppischen € 465,70!

Dem Inhaber Schätz Group entsteht in diesem Fall leider ein immenser persönlicher Schaden, da nun sogar ein negativer SCHUFA Eintrag für den erfolgt. Dies war nie im Interesse von malleBZ, musste aber leider in letzter Konsequenz so geschehen, denn wer nicht hören will muss fühlen!