Der Zeuge Zapp besinnt sich auf die Wahrheit

 

Wie bereits letzte Woche berichtet, war am Freitag den 20.2.2015 ein weiterer entscheidender Gerichtstermin in Stuttgart. Auch hier geht es um Bilderdiebstahl zum Schaden von malleBZ.

 

Im Vorfeld der Verhandlung gab es zahllose Versuche der Gegenseite die Wahrheit mit Anträgen zu vertuschen. Es wurden sogar Beweise manipuliert. Das alles wegen lumpigen € 900,- und weil Maurice Gritzmacher vom Cafe Drews keinen Respekt vor dem Eigentum anderer hat.

 

Zur Verhandlung wurde der Zeuge Zapp geladen, der, so die Hoffnung der Gegenseite, bestätigen sollte das die Rechte der streitgegenständlichen Bilder auch beim Cafe Drews lagen. Vor der Verhandlung, also in sicherer Umgebung für einen Lügner, kannte Herr Zapp nur die Version in der das Cafe Drews im Recht war. Es wurde ständig etwas von einem Auftrag und einer Übertragung der Bildrechte gefaselt.

 

 

So war die Gegenseite auch recht sicher den Zeugen Zapp vor Gericht zu laden um zu gewinnen. Doch der Zeuge Zapp erinnerte sich, quasi auf der Lügner-Schlachtbank, grade noch rechtzeitig an die wirkliche Wahrheit.

 

 

Da der malleBZ-Anwalt einen Antrag auf Vereidigung des Zeugen stellte, fiel Herrn Zapp zum Glück noch die Wahrheit ein. Vor Gericht konnte Matthias Zapp dann die Geschichte der Rechteübertragung von malleBZ an das Cafe Drews und somit an Maurice Gritzmacher nicht mehr bestätigen! Die Gegenseite steht nun also einmal mehr nackig im Wind!

 

 

Die Verkündung des Urteils ist auf den 6. März angesetzt und wird wohl einmal mehr zu Gunsten von malleBZ ausfallen. Die Ente liegt nun 9:0 vorne und bald wirds zweistellig!!

 

 

 

 

Die Dummen wie Michael Kästner, Fred Weidler und Frau Zapp kommen nun leider mit der Niederlage nicht klar, wie man dem Post unten klar entnehmen kann. Woher man nun eine Summe von € 10,000 hernimmt, bleibt Geheimnis der wirren und kranken Tagträumen von Michael Kästner. 

 

Den seriösen Herren geht der Arsch so massiv auf Grundeis, dass nun sogar ein Streiwert von € 900,- nicht berufungsfähig wäre. Dem ist leider nicht so! Bei einem Streitwert unter € 600,- ist ein Urteil nicht berufungsfähig, bei einem Streitwert von € 930,- hingegen schon. Herr Kästner glänzt einmal mehr mit Halbwissen.

 

Eine Rüge des Richters kann ich so nicht bestätigen. Der Antrag auf Vereidigung des Zeugen wurde auf Grund der Tatsache, dass Herr Zapp nichts zur Sache betragen kann, abgelehnt. Bei einer möglichen Aussage von Herrn Gritzmacher wird dieser Antrag wieder gestellt!

 

 

Beitrag von Ich kann Enten BZ nicht leiden.

 

 

Und wer nicht lesen kann, wie Michael Kästner, der postet dann solche Sachen. Im Artikel ist davon nix zu lesen

 

Beitrag von Ich kann Enten BZ nicht leiden.