Der Strafenkatalog vom Ballermann
Geistigtieffliegende Machthaber stellen sogar Strafenkataloge für Arbeiter und Künstler zusammen, von denen uns Auszüge per Mail zugespielt wurden.
Wir wollen euch mal anhand von vier Beispielen zeigen, wie die Realität hier wirklich aussieht:
Beispiel 1:
Promoter in Megapark oder Riu Palace müssen eine "Multa" von € 50,- berappen, was soviel bedeutet wie einen Tag umsonst arbeiten, wenn sie zu spät zur Arbeit kommen oder in falscher Kleidung dort erscheinen! Die Regeln gelten aber nicht für alle, sondern meist nur für die Neulinge.
Beispiel 2:
Ein bekannter Künstler (Name der Redaktion bekannt) ging mit einem anderen noch bekannteren Künstler (auch dieser Name ist der Red. bekannt) in einer Disco auf Höhe Ballermann 7 feiern. Einer der Künstler ist dort aber nicht unter Vetrag, er wollte nur seinen Freund begleiten und dessen Auftritt ansehen. Danach sollte er € 800,- Strafe zahlen, weil er in einer der Konkurrenz gehörenden Disco gesehen wurde!
Beispiel 3:
Die Wirtin der Krone Beatrice C., im Nebenjob die Künstler Bookerin eines großen Biergartens, verbietet es ihren "Schützlingen" unter Strafe im Deutschen Eck zu essen. Hier wird eine Strafgebühr von € 500.- fällig, die auch schon einigen von der Gage abgezogen wurde.
Beispiel 4:
Partysänger, Veranstalter oder Produzenten die auf malleBZ kommentieren, positive Stimmen geben oder sich einfach nur beteiligen bekommen innerhalb weniger Stunden "Drohanrufe" und werden dazu gepresst dies nie wieder zu tun. Sollten sie jedoch nochmals dabei "erwischt" werden, würde der DJ mit der Kümmerlingschwäche ihre Lieder nicht mehr spielen oder man würde bei "Ballermann Parties" in Deutschland nicht mehr berücksichtigt werden!
So sieht es hier hinter den Kulissen aus und man fühlt sich doch eher in einer "Diktatur der Hirnlosen" als in der geilsten Ferienregion Europas!