Betriebsrat im Megapark

Betriebsrat im Megapark

Eine Weltsensation am Ballermann kündigt sich an! Laut Presseberichten soll es im Megapark einen Betriebsrat geben, der sogar die Unterstützung der UGT bekommen soll.

Was als eine sehr gute Idee aussieht, wird leider am Geschäftsmodell des Megapark scheitern. Auch wenn man liest es sei bereits ein Betriebsrat gegründet und dieser würde sogar schon Sanktionen erfahren, kann das nicht der Wahrheit entsprechen.

malleBZ hat für euch mal die Vorgaben des Arbeitsministeriums in Spanien aufgedröselt.

 

Wer darf als Betriebsrats-Mitglied gewählt werden?

- Jede/r Angestellte über 18 Jahren der mindestens 6 Monate am Stück in besagtem Betrieb gearbeitet hat.

Wer darf den Betriebsrat wählen?

- Jede/r Angestellte über 18 Jahren der seit mind. 1 Monat in besagtem Betrieb arbeitet.

Wer gilt als Angestellter?

- Als Angestellter gilt jeder der einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit besagtem Betrieb über 12 Monate pro Jahr hat.

- Diejenigen, die für eine Arbeitszeit von bis zu einem Jahr eingestellt werden, werden nach der Anzahl der Arbeitstage berechnet, die ein Jahr vor dem Wahltermin gearbeitet wurden. Nach 200 Tagen Arbeit wird dieser dann auch als voller Angestellter angesehen.

Welchen Vorteil hat ein Betriebsratsmitglied?

- Bei ca. 500 Angestellten hätte jedes Mitglied des Betriebsrates 30 Stunden pro Monat garantierte Zeit um sich den Belangen der Angestellten zu widmen. Diese 30 Stunden müssen vom Megapark bezahlt werden.

- Er darf für seine Tätigkeit und seine Entscheidungen im Betriebsrat nicht sanktioniert werden, auch im Jahr darauf nicht!

Alle diese Informationen sind beim Ministerium für Arbeit nachzulesen.

 

Aufmerksame Leser werden schon jetzt feststellen, dass ein Betriebsrat im Megapark nur Träumerei sein kann.

Der Megapark ist pro Jahr nur 7 Monate geöffnet, was nach Adam Riese ungefähr 210 Tage sind. Keiner der für den Betriebsrat möglicherweise qualifizierten "Angestellten" hatte jemals einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 12 Monate und 8 Stunden täglicher Arbeitszeit.

Sämtliche „Sommerjobber“, die auch zu diesen ominösen 500 Angestellten gezählt werden, sind für eine Wahl des Betriebsrates gar nicht qualifiziert. Da keiner dieser Somerjobber tatsächlich 200 Tage pro Jahr arbeitet oder gar mit einem Vollzeitvertrag ausgestattet ist.

Promoter und Ticketverkäufer, die sicher 200 dieser scheinbaren 500 Angestellten repräsentieren, kommen im besten Fall auf 150 – 180 Arbeitstage pro Jahr und sind somit nicht qualifiziert. Im April und auch Ende Oktober gibt es keine Ticketverkäufer und nur ganz wenige Promoter. Deren Saison geht von Mai bis Ende September, sind ca. 150 Tage.

Sommerkellner stellen sicher 75% der gesamten Megapark-Service Crew. Auch diese Sommerkellner schaffen mit viel Mühe höchstens 150 bis 180 Tage pro Jahr. Da im April und ab Mitte Oktober keiner dieser zusätzlichen Arbeiter gebraucht wird, sind auch diese Sommerkellner für einen Betriebsrat nicht qualifiziert.

Tänzerinnen sind nur von April bis Oktober auf den Tischen, werden aber regelmäßig ausgetauscht. Keine Tänzerin schafft es pro Jahr auf 200 Tage, außerdem fehlen die entsprechenden Verträge.

Von den vermeintlichen knapp 500 Angestellten, aus denen sich laut Arbeitsministerium 13 Betriebsräte ergeben, sind bisher nur wenige qualifiziert. Da sich auch keine leitenden Angestellten an Wahl oder der Besetzung des Betriebsrates beteiligen dürfen, ist das Ganze nur eine riesengroße Luftnummer.

Am Ende bleibt den Angestellten im Megapark nur eine „Arbeitnehmer-Delegation“ bestehend aus höchstens drei Repräsentanten, aber für einen Betriebsrat werden die qualifizierten Angestellten fehlen.

Pech für die Angestellten, dass der Chef seine Geld-Melkmachine so clever eingestellt hat.