Antrag von Tolo Cursach wird abgelehnt

Antrag von Tolo Cursach auch abgelehnt

Gestern wurde laut dem Diario de Mallorca auch der Antrag von Tolo Cursach, dem Besitzer der Grupo Cursach, auf Entlassung aus der U-Haft abgelehnt. Der Anwalt von Cursach stellte vor einer Woche den Antrag seinen Mandanten freizulassen oder ihm Einblick in die Ermittlungsakten zu geben, um die Verteidigung vorzubereiten.

Bereits einen Tag zuvor wurde der gleiche Antrag in Sachen Tolo Sbert abgelehnt, welcher die rechte Hand von Cursach war.

Richter Penalva gab als Begründung für die weitere Inhaftierung von Tolo Cursach u.a. an, dass neben der Verdunklungsgefahr auch eine erhebliche Fluchtgefahr bestehen würde. Im Falle einer Verurteilung erwartet den Disco-Magnaten, dem auch der Megapark gehört, eine Haftstrafe von bis zu 80 Jahren.

Darüber hinaus habe der Richter dem Antrag kein Argument entnehmen können, welches eine Entlassung aus dem Gefängnis rechtfertigen könnte.

Ebenfalls erinnerte Richter Penalva den Anwalt von Cursach an den erweiterten Haftbefehl mit ca. 250 Seiten, zahlreichen Zeugenaussagen und Beweisen, welcher den Beklagten vorliegt. Dieser erweiterte Haftbefehl sei laut dem Richter ausreichend, um eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten.

Das Gericht gab ebenfalls ganz klar zu verstehen, dass Tolo Cursach vor allem zum Schutz der Zeugen im Gefängnis bleiben müssen. Richter Penalva verwies auf die zahlreichen Versuche Zeugen unter Druck zu setzen und Beweise manipulieren zu wollen, die bis hin zur Erpressung gingen. Da noch mind. 30 weitere Zeugen gehört werden müssen, sei die Inhaftierung laut Richter Penalva auch weiterhin gerechtfertigt.

Ganz offensichtlich will das Gericht in Palma nicht nur eine harte Linie fahren, sondern auch ein Exempel statuieren, um künftigen „Disco-Boss-Generationen“ zu zeigen wie es ist, wenn man mit kriminellen Mitteln zum „Herrscher der Insel“ werden möchte.