Wurstkönig muss wegen Patentstreit Namen ändern

Wurstkönig muss in Patentstreit Namen ändern

Seit 2012 betreibt die Grupo Cursach am Ballermann nicht nur Discotheken wie den Megapark, sondern auch Würstchenbuden. Dafür erdachte man sich den prunkvollen Namen „Wurstkönig“, vergas aber vor lauter Selbstbeweihräucherung einen Blick in das Patentregister zu werfen.

Wären in besagtem Unternehmen so kluge Köpfe in der Schaltzentrale wie immer behauptet wird, wäre das sicher nicht passiert!

Kompetente Mitarbeiter hätten innerhalb weniger Sekunden das Wurstkönig Europa Patent mit der Nummer 004336152 gefunden. Diese Marke wurde von dem Unternehmen in Bochum bereits am 1.8.2011 angemeldet.

Die Wurst-König GmbH & Co. Wurst-Schinken-Spezialitäten aus 44805 Bochum waren somit um mehr als ein Jahr schneller als die Grupo Cursach. Laut den vorliegenden Informationen, verklagte der Markeninhaber die Grupo Cursach und gewann diesen Rechtsstreit um den Wurstkönig.

Wie malleBZ mitgeteilt wurde, ist die Strafe für die nichterlaubte Nutzung des Namens Wurstkönig im hohen 5stelligen Bereich angesiedelt. Dieser Betrag wird die Würstelkönige der Grupo Cursach aber nur zu einem müden Gähner veranlassen, da ein Tagesumsatz der Wurstbude direkt vor dem Megapark dafür ausreicht.

Die höheren Kosten hat man wohl eher damit, sämtliche Imbissbuden auf denen einst Wurstkönig stand mit neuen Schildern, Logos, Farben und Namen auszustatten. Es handelt sich hier immerhin um über 10 fast ganz neue Imbisswägen die bis zum Saisonstart legal gemacht werden müssen.

Aktuell dampfen im Hause Cursach einmal mehr die Denkkessel, denn ein neuer Name für das Imbissimperium muss her. Am besten ein Name der keinem Markenschutz unterliegt und so Wörter wie „König“, „Kaiser“ oder „Imperator“ enthalten muss.

Möglicherweise nutzt man künftig das EU-Patent 015881361 „Gerald Wurst Kaiser“, was einer Beach Life S.L. aus Palma gehört und seit 9. Febraur 2017 als eingetragen gilt.

Auf zu Gerald Wurst Kaiser heißt es dann am Ballermann auf Mallorca.