Preisbetrug im Megapark und die rechtliche Situation

Facebook Hobby Juristen mal aufgepasst!

Keine Ahnung in welcher rechtsfreien Welt hier einige der Megapark Fans leben. Für diese Schlauberger ist es tatsächlich legitim und scheinbar Usus in Deutschland, dass der Bierpreis je nach Party steigt. Da kann es schon mal sein, dass beim Betreten des Lokals ein Bier € 2,80 kostet und wenn man am Tisch angekommen ist schon € 3,80. Dies sei legitim und durch die erhöhte Nachfrage absolut verständlich!

Natürlich ist dies auch auf dem Oktoberfest auch immer wieder festzustellen. Jährlich berichten die Medien über die Samtags- und Sonntagspreise der Wiesn, wo die Mass anstatt € 10,80 dann € 13,80 kostet, weil so viele Leute kommen und Bier trinken wollen. Es gibt sogar verschiedene Getränkekarten auf der Wiesn, wie zum Beispiel diese:

- Montag bis Freitag von 11 Uhr bis 20 Uhr.

- Montag bis Freitag von 20 Uhr bis Zeltschluss

- Freitag Heimspiel Bayern

- Unter der Woche Heimspiel Bayern

- Samstag ohne Heimspiel der Bayern

- Samstag mit Heimspiel der Bayern

- Samstag mit Heimspiel 1860

- DFB Pokal Abend Preisliste

- Sonntag Heimspiel Bayern

- Sonntag kein Heimspiel Bayern

- Bürgermeister hat ne neue Lederhose

- Die Sonne schien 3 Tage am Stück

- … und noch viele viele mehr

Doch damit genau dies nicht passiert und jeder Wirt in Deutschland macht wie ihm die Nase juckt, gibt es ein Restaurant- und Gaststättenrecht. Dort wird ganz genau gesagt was geht und was nicht.

Eine so phantastische Preisgestaltung wie oben beschrieben und vom Megapark betrieben ist illegal und verstößt sowohl in Spanien als auch in Deutschland gegen das Restaurant und Gaststättenrecht, denn hier heißt es:

Preisverzeichnisse für Speisen und Getränke sind in hinreichender Zahl auf den Tischen auszulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei der Bezahlung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen (z.B. auf großen Tafeln).

Dies gibt es im Megapark gar nicht, weder Speisekarten, noch Getränkekarten. Auf den Tischen liegen lediglich Flyer und eine Ausgabe der „Playa News“. Die Gäste wurden nicht über die gestiegenen Preise informiert und es gab auch keine separaten Getränkekarten für diese Preise.

Außerdem ist neben dem Eingang (bis ca. vier Meter Entfernung) zur Gaststätte ein Preisverzeichnis anzubringen, dem die Preise für die wesentlichen Speisen und Getränke zu entnehmen sind.

Einen Aushang mit den aktuellen Preisen sucht man am Megapark vergeblich. Weder die normalen noch die speziellen Preise zum WM Finale sind ausgehängt bzw. waren es. In Deutschland gibt es sogar eine spezielle Preisangabenverordnung die gegen die Ausbeutung und den Missbrauch wirkt. In diesem Fall ist der § 7 recht interessant.

Desweiteren gibt es ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs.
Hier heißt es in § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen:

2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;

Hier wurde eindeutig die Zwangslage der Verbraucher genutzt, denn diese hatten bei 26 Grad oder mehr verständlicherweise Durst! Einen Preisanstieg von über 25% durch eine Fußballübertragung zu rechtfertigen, ist ebenfalls hoch fragwürdig und würde von niemandem in seiner Stammkneipe in Deutschland akzeptiert.

Betrug im Megapark

Nur um den ganz Schlauen den Kommentar zu sparen, noch dieser kleine Hinweis. In Spanien gibt es ebenfalls eine sehr ähnliche Verordnung welche die Preisangaben der Gaststätten regelt. Sollte ähnliche Preisgestaltung tatsächlich in einer Disco dieser Größe in Deutschland stattfinden, wäre dieser Laden längst am öffentlichen Pranger der BILD Zeitung. Auf Mallorca ticken die BILD Uhren leider anders.